Obwohl Fliegen die mit Abstand klimaschädlichste Aktivität ist, wird der Flugverkehr mit rund 12 Milliarden Euro massiv subventioniert: durch den Verzicht auf die Besteuerung des Kerosin-Treibstoffs (Steuerausfall im Jahr 2012: 7,083 Milliarden Euro) und durch den Verzicht auf die Erhebung von Mehrwertsteuer auf internationale Flüge bzw. Tickets (Steuerausfall im Jahr 2012: 4,763 Milliarden Euro). Hinzu kommen Subventionen für den Bau von großen Flughäfen und 39 Regionalflughäfen.
Die 2011 als halbherzige Gegenmaßnahme eingeführte Luftverkehrssteuer ist dagegen auf eine Milliarde Euro gedeckelt. Und auch die teilweise Einbeziehung des europäischen Flugverkehrs in den Emissionshandel ist unzureichend.
Durch die Steuerbefreiung sind Flüge oft billiger als Bahnreisen oder (privates) Autofahren. Anders als die Fluggesellschaften muss die Bahn die Mineralölsteuer bzw. Energiesteuer auf Dieseltreibstoff entrichten (oder alternativ die Stromsteuer beim elektrischen Betrieb). Autofahrer*innen zahlen bei einem Benzinpreis von 1,20 Euro/Liter 65,45 Cent Energiesteuer (50 Cent Mineralölsteuer und 15,45 Cent Ökosteuer) und 19 % Mehrwertsteuer. Die Steuerbefreiung für den Flugverkehr muss und kann in wenigen Monaten zurückgenommen werden. Nach dem Europa- und dem Völkerrecht darf derzeit nur der Treibstoffverbrauch für den inländischen Luftverkehr bzw. erweitert der in Deutschland getankte Treibstoff besteuert werden. Die Mehrwertsteuer könnte dagegen auch für internationale Flüge bzw. Tickets erhoben werden. Am besten wäre eine komplette Rücknahme der Steuerbefreiungen. Wegen der internationalen Verflechtung des Flugverkehrs und möglichen Abwanderungen an andere europäische Flughäfen wäre eine internationale, mindestens aber europäische Lösung leichter durchsetzbar.
Im globalen Vergleich wird das Fliegen in Europa besonders wenig besteuert. Selbst in Staaten wie USA oder Brasilien mit geographisch bedingt sehr weiten Entfernungen sind die Steuern auf den Flugverkehr höher, insbesondere bei Inlandsflügen.
In einer Studie für die EU-Kommission wurde als europäische Lösung die Erhebung der Mehrwertsteuer von 19 % und – als Kompromiss − eine Kerosinsteuer in Höhe von 0,33 Euro pro Liter Kerosin vorgeschlagen. Die Kerosinsteuer würde die Treibhausgas-Emissionen um 11 % reduzieren und den EU-Mitgliedsstaaten 27 Milliarden neue Steuereinnahmen bringen. Die Erhebung der Mehrwertsteuer würde die Treibhausgasemissionen um 19 % reduzieren und 40 Milliarden neue Steuereinnahmen bedeuten.
Im Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 9. Oktober 2019 wurde leider keine Erhebung der Mehrwertsteuer für internationale Flüge und keine Rücknahme der Kerosinsteuerbefreiung beschlossen, sondern nur eine geringfügige Erhöhung der Luftverkehrssteuer.
Diese wird für Kurzstrecken um 5,53 Euro erhöht (von bislang 7,50 Euro auf 13,03 Euro), für Mittelstrecken um 9.58 Euro (von 23,43 auf 33,01 Euro) und für Langstrecken um 17.25 Euro (von 42,18 auf 59,43 Euro). Diese geringfügige Erhöhung wird wohl kaum jemand vom Fliegen abhalten.