FÖRDERUNG DER ERNEUERBAREN ENERGIEN
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird seit dem Jahr 2000 der Aufbau der ErneuerbarenEnergien gefördert. Den Betreibern der Anlagen werden feste Einspeisevergütungen über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert, differenziert nach Technologien und Standorten. Der festgelegte Satz sinkt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (der die zu erwartende Kostensenkung bei den Technologien berücksichtigt). Die Förderung soll so lange erfolgen, wie die Kosten der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien über dem Börsenpreis am Markt liegen. Beim EEG gab es mehrere Novellierungen. Die vorgeschriebene Förderung nach dem EEG erfolgt nicht – wie viele meinen – als staat-liche Subvention, sondern wird als EEG-Umlage auf den Strompreis bzw. die Stromverbraucher und damit auch private Haushalte umgelegt. Durch die EEG-Umlage ist der Strom teurer geworden. Im Jahr 2019 lag die EEG-Umlage bei 6,405 Cent/kWh, mit der anteiligen Mehrwertsteuer von 19 % bei 7,62 Cent/kWh. Im Jahr 2020 wird sie auf 6,756 Cent/kWh steigen, mit Mehrwertsteuer auf 8,04 Cent/kWh. Die Höhe der EEG-Umlage ist aus zwei Gründen umstritten. Erstens bekamen ausgerechnet industrielle und gewerbliche Großverbraucher großzügige Ausnahmegenehmigungen – letztlich mitfinanziert von privaten Haushalten. Zweitens wird die Höhe der EEG-Umlage aus der Differenz zwischen der Einspeisevergütung pro Kilowattstunde und dem Börsenpreis pro Kilowattstunde berechnet. Durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien sank aber der Börsenpreis überraschend stark, was dazu führte, dass die über die Differenz berechnete EEG-Umlage höher ausfiel als zuvor gedacht,
Für den seit dem Jahr 2000 geförderten Ausbau der Erneuerbaren Energien gab es keinen langfristigen Plan, sondern nur stufenweise Entscheidungen über die Höhe und den Umfang der jeweiligen Förderung. Politischer Stillstand vor Wahlen und während der folgenden Koalitionsverhandlungen verzögerte die Entscheidungen mehrfach. Bei den Anbietern von Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen führten diese Wechselbäder zu erheblichen Belastungen. Seit einigen Jahren werden die Fördersätze bzw. Förderungen bei großen Anlagen über Ausschreibungen ermittelt.
GROSSE KOSTENSENKUNG BEI DEN ERNEUERBAREN ENERGIEN
Durch das EEG kam es zu einer sehr großen Absenkung der Investitionskosten von Photovoltaik-und Windenergieanlagen. Im Jahr 2000 lagen die Gesamtkosten bei Photovoltaik in Deutschland bei etwa 80 Cent/kWh, heute liegen sie bei rund 10 Cent/kWh bei kleinen Dachanlagen und um die 5 Cent/kWh bei Freilandanlagen. Auch in den letzten Jahren war die Kostensenkung noch beträchtlich. Die Kosten einer Dachanlage zwischen 10 und 100 kWp sanken im Zeitraum 2006 bis 2018 von rund 4.700 Euro pro kWp auf rund 1.000 Euro pro kWp. Die Preise für Wechselrichter und Installation sind dabei nur wenig gesunken, die der Photovoltaikmodule überproportional. In Ländern mit hoher Sonneneinstrahlung sind die Kosten pro Kilowattstunde natürlich noch deutlich niedriger. Bei Windkraft sanken die Kosten im gleichen Zeitraum von ca. 14 Cent/kWh (offshore) auf ca. 11 Cent/kWh, bei Windkraft an Land von ca. 11 Cent/kWh auf ca. 6 Cent/kWh. Damit lagen die Kosten bereits 2018 in der gleichen Größenordnung wie bei der Verstromung von Kohle und Erdgas. Wenn Kohlekraftwerke die externen Kosten an Klima- und Gesundheitsschäden zahlen müssten (z. B. über eine CO2-Steuer in Höhe von 180 Euro pro Tonne CO2), wären sie sofort unwirtschaftlich.
Nach Prognosen werden die Kosten der Photovoltaik ab 2030 bei Dachanlagen auf unter 4,7 Cent /kWh und bei Freiflächenanlagen auf 2,41 Cent/kWh fallen. Sogar kleine Dachanlagen werden Strom dann günstiger erzeugen als neu errichtete Steinkohle- oder Gas-und-Dampf-Kraftwerke.
Die frühe und starke Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland hat viele Milliarden gekostet. Aber sie hat zu einer beispiellosen weltweiten Kostensenkung geführt und war somit ein Riesengeschenk für die ganze Welt.
Abbildung: Stromentstehungskosten in Euro Cent/kWh
Quelle: Frauenhofer ISE; Deutschland März 2018